Aufsichtsordnung für die K. Filial-Gemäldegalerie Erlangen | 1906

Titel
Aufsichtsordnung für die K. Filial-Gemäldegalerie Erlangen
Herstellung
Datierung
1906
Technik/Art
Schriftstück
Beschreibung

Die Aufsichtsordnung ist neben der Besuchs-Ordnung und den Satzungen eine der Akten, die die Universität Erlangen für die Filialgemäldegalerie im Auftrag der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen München anzufertigen hatte. Sie dienen als Regelwerk für die Galerie.

In der Aufsichtsordnung wird festgehalten das und wie die Galerie zu betreuen ist. Neben dem generellen Schutz der Werke und Vorgehensweisen zur Öffnung und Schließung der Galerie werden auch Einlasskontrollen und Auflagen an das Aufsichtspersonal gestellt. Um die Aufsicht kümmerte sich seit der Eröffnung der Galerie Georg Rosenzweig, Schlossgärtner und Hausmeister der Orangerie. Seine Frau vertrat ihn gelegentlich in Aufsichtstätigkeiten.

Abbildung
Abbildungsnachweis
Universitätsarchiv Erlangen, A1/14 Nr. 38; © Universitätsarchiv Erlangen
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Universitätsarchiv Erlangen, A1/14 Nr. 38; © Universitätsarchiv Erlangen
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Universitätsarchiv Erlangen, A1/14 Nr. 38; © Universitätsarchiv Erlangen
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Universitätsarchiv Erlangen, A1/14 Nr. 38; © Universitätsarchiv Erlangen